Gesetzesartikel
Art. 63 KOV – Im Prozess liegende Forderungen
2 Entscheide, in denen Art. 63 KOV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Abtretungsgläubigerin mit noch nicht definitiv kollozierter Forderung klagt erfolgreich: Prozessführungsbefugnis bei resolutiv bedingter Abtretung nach Art. 260 SchKG bleibt bestehen (Art. 260 SchKG)
- Kollokationsklage im Nachlassvertrag: Lugano-Übereinkommen hindert Schweizer Zuständigkeit trotz hängigem belgischem Prozess nicht (Art. 1 Abs. 2 Bst. b LugÜ)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.