Gesetzesartikel
Art. 63 AHVG – Aufgaben der Ausgleichskassen
2 Entscheide, in denen Art. 63 AHVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- A.________ Suisse GmbH muss für Marketer paritätische AHV-Beiträge zahlen: Tätigkeit als unselbständige Erwerbstätigkeit qualifiziert (Art. 12 Abs. 1 AHVG)
- Witwerrente nach Wiederverheiratung: Rückerstattung wegen möglicher Verwirkung durch Kenntnis bei AHV-Zweigstelle unklar, Sache zurückgewiesen (Art. 25 ATSG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.