Gesetzesartikel
Art. 622 OR – Aktien: Arten
2 Entscheide, in denen Art. 622 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Aktionär einer gelöschten Aktiengesellschaft beantragt Eintragung ins Aktienbuch nach rückwirkender Umwandlung von Inhaberaktien in Namenaktien: Eintragung abgelehnt, weil Umwandlungsvorschriften nicht auf gelöschte Gesellschaften anwendbar sind (Art. 7 ÜBest OR)
- Aktionärin verlangt wertpapiermässige Verbriefung ihrer Namenaktien: gesetzlicher Anspruch besteht, da Statuten keine Ausschlussklausel enthalten (Art. 622 OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.