Gesetzesartikel
Art. 607 ZGB: Rechtsprechung und Entscheide
2 Entscheide, in denen Art. 607 ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Erbin verliert nach Schlichtungsvereinbarung alle erbrechtlichen Ansprüche: Informationsbegehren gegen Bank mangels Rechtsschutzinteresse abgelehnt (Art. 208 Abs. 2 ZPO)
- Notar als Willensvollstrecker nimmt Mandat durch Stillschweigen an: Testamentseröffnung vom 15. November 2016 gilt als amtliche Mitteilung im Sinne von Art. 517 Abs. 2 ZGB
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.