Gesetzesartikel
Art. 604 ZGB – Teilungsanspruch
3 Entscheide, in denen Art. 604 ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Stiftung klagt als Erbin im Erbteilungsprozess: Zuwendung als Vermächtnis qualifiziert, Aktivlegitimation verneint (Art. 604 Abs. 1 ZGB)
- Erben beantragen Erbteilung nach Erbvertrag, stellen aber im Berufungsverfahren keine bezifferten Anträge: Nichteintreten wegen Verletzung der Dispositionsmaxime und fehlender Gehörsaussage (Art. 604 Abs. 1 ZGB)
- Erbteilung nach Tod der Eltern: Anspruch auf Erstattung einer angeblichen Schuld von Fr. 500'000.-- bleibt mangels Beweis unerfüllt (Art. 604 ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.