Gesetzesartikel
Art. 60 BGBB – Bewilligung von Ausnahmen
2 Entscheide, in denen Art. 60 BGBB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Steuerpflichtiger verkauft landwirtschaftliche Grundstücke ohne Bewilligung nach bäuerlichem Bodenrecht: Anspruch auf steuerliches Privileg für Grundstückgewinnsteuer wird wegen Rechtsmissbrauchs verneint (Art. 2 Abs. 2 lit. c BGBB)
- Landwirt verkauft bei Hofübergabe parzellierte Bauzone-Parzelle an Bruder: Kein steuerbarer Gewinn aus Veräusserung, da Erlös unter Buchwert liegt (Art. 27 Abs. 4 StG/AG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.