Gesetzesartikel
Art. 6 VBLN – Eingriffe bei Erfüllung von Bundesaufgaben
2 Entscheide, in denen Art. 6 VBLN eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Kantonische Ausscheidung einer Deponiezone im BLN-Schutzgebiet Zugersee: Schwere Beeinträchtigung der glazialen Landschaft und fehlende UVP im Sondernutzungsplanverfahren (Art. 6 Abs. 2 NHG i.V.m. Art. 6 Abs. 2 VBLN und Art. 5 Abs. 3 UVPV)
- Erweiterung des Grimselsees durch Staumauererhöhung: Richtplanfestsetzung fehlt, potenzielle nationale Bedeutung der alpinen Schwemmebene nicht berücksichtigt (Art. 8 Abs. 2 RPG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.