Gesetzesartikel
Art. 6 TSchG – Allgemeine Anforderungen
2 Entscheide, in denen Art. 6 TSchG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Landwirt erhält Direktzahlungskürzung wegen fehlenden Witterungsschutzes für Schafe und Gewässerschutzverstosses: Kürzung rechtmässig (Art. 170 Abs. 1 LwG)
- Eigentümer platziert Rinder bei anderen Landwirten und verkauft sie: bleibt Tierhalter trotz Fremdplatzierung und verstösst damit gegen Tierhalteverbot (Art. 28 Abs. 3 TSchG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.