Gesetzesartikel
Art. 6 LBV – Betrieb
2 Entscheide, in denen Art. 6 LBV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Mastschweinmast: Fünf Gesellschaften bilden trotz getrennter TVD-Nummern einen Gesamtbetrieb, rückwirkende Lenkungsabgabe für fünf Jahre rechtmässig (Art. 47 LwG)
- Keine Direktzahlungen nach Pachtende: Fehlender Rechtstitel und rechtswidrige Weiterbewirtschaftung verneinen Anspruch (Art. 70 LwG, Art. 6 LBV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.