Gesetzesartikel
Art. 59 ZG: Rechtsprechung und Entscheide
2 Entscheide, in denen Art. 59 ZG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Steuerpflichtige verlangt Vergütungszinsen auf zu Unrecht nacherhobene Einfuhrsteuer und Verzugszinsen: Kein Rückerstattungsanspruch bei Vorsteuerabzug, daher auch kein Vergütungszins (Art. 59 Abs. 2 MWSTG)
- Zollpflichtige verwendet falschen Abfertigungscode bei aktiver Veredelung: Gesuch nach Art. 59 Abs. 4 ZG ist fristgerecht eingereicht und materiell zu prüfen (Art. 59 Abs. 4 ZG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.