Gesetzesartikel
Art. 59 StHG – Steuerbetrug
2 Entscheide, in denen Art. 59 StHG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Staatsanwaltschaft klagt gegen Steuerbetrug nach rechtskräftiger Busse für Steuerhinterziehung: Keine Verletzung des Doppelbestrafungsverbots mangels Täteridentität zwischen juristischer und natürlicher Person (Art. 11 StPO)
- US-Bürger wird als wirtschaftlich Berechtigter eines panamaischen Kontos bezeichnet: Nachweis durch Trust-Vereinbarung und Zusatzvereinbarung entkräftet den Verdacht, Amtshilfe wird verweigert (Art. 26 Ziff. 1 DBA-USA)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.