Gesetzesartikel
Art. 59 KV/TG: Rechtsprechung und Entscheide
2 Entscheide, in denen Art. 59 KV/TG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Gemeinde Wuppenau legt im kommunalen Richtplan Grenzwerte für Grosswindanlagen fest: Teilweise Nichtgenehmigung wegen Widerspruchs zur kantonalen Richtplanung und Bundesrecht (Art. 44 BauR, Art. 9 Abs. 1 RPG)
- Gemeinde verweigert Einbürgerung geistig behinderter Person: Diskriminierung und Verletzung der Gemeindeautonomie verneint (Art. 8 Abs. 2, Art. 50 Abs. 1 BV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.