Gesetzesartikel
Art. 58e KVV – Interkantonale Koordination der Planungen
2 Entscheide, in denen Art. 58e KVV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Kanton Thurgau klagt gegen Zürcher Spitalliste 2023 Rehabilitation: Keine Beschwerdelegitimation wegen fehlender unmittelbarer Betroffenheit (Art. 48 Abs. 1 VwVG)
- Kanton Zürich weigert sich, 20-Prozent-Anteil für stationäre kieferorthopädische Behandlung in Klinik ohne kantonalen Leistungsauftrag zu übernehmen: Kostenpflicht verneint, da Art. 14bis IVG integral auf Art. 39 Abs. 1 lit. e KVG verweist (Art. 14bis IVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.