Gesetzesartikel
Art. 57 KG – Verfahren und Rechtsmittel
2 Entscheide, in denen Art. 57 KG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Wettbewerbskommission verpflichtet Grossisten und Datenbankbetreiberin, keine Gehilfenhandlungen bei Preisempfehlungen mehr vorzunehmen: Verbot mangels festgestelltem Sachverhalt zur Gehilfenschaft unwirksam (Art. 49a Abs. 1 KG)
- SIX-Gruppe verweigert Konkurrenten Zugang zu DCC-Schnittstellen und koppelt Akzeptanzdienstleistung mit Terminalverkauf: Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nach Art. 7 Abs. 2 lit. a und f KG festgestellt
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.