Gesetzesartikel
Art. 57 BV – Sicherheit
3 Entscheide, in denen Art. 57 BV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Securitas AG übernimmt Sicherheitsdienstleistungen im EVZ Kreuzlingen: Fehlende gesetzliche Grundlage für Übertragung sicherheitspolizeilicher Aufgaben macht sie kein Haftungssubjekt nach Art. 19 VG
- Kantonale Internetüberwachung ohne richterliche Genehmigung: Verletzung des Fernmeldegeheimnisses, § 32f PolG/ZH aufgehoben (Art. 13 Abs. 1 BV)
- Hooligan-Konkordat: Mindestdauer für Rayonverbote und automatische Verlängerung der Meldeauflage wegen Unverhältnismässigkeit aufgehoben (Art. 36 Abs. 3 BV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.