Gesetzesartikel
Art. 57 ATSG – Kantonales Versicherungsgericht
2 Entscheide, in denen Art. 57 ATSG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Versicherte Person erhält Invalidenrente aus beruflicher Vorsorge weiter: Aufhebung durch Vorsorgeeinrichtung unzulässig, da keine reglementarische Grundlage für voraussetzungslose Anpassung (Art. 23 BVG)
- Unfallversicherter mit Hüfttotalprothese und Restschmerzen verlangt weiteres Taggeld: Keine namhafte Besserung mehr zu erwarten, Rentenbeginn ab 1. November 2016 (Art. 19 Abs. 1 UVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.