Gesetzesartikel
Art. 56 VRG: Rechtsprechung und Entscheide
2 Entscheide, in denen Art. 56 VRG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Gemeinde Wuppenau legt im kommunalen Richtplan Grenzwerte für Grosswindanlagen fest: Teilweise Nichtgenehmigung wegen Widerspruchs zur kantonalen Richtplanung und Bundesrecht (Art. 44 BauR, Art. 9 Abs. 1 RPG)
- Mobilfunkanlage in Weilerzone: Baubewilligung wegen Verletzung kommunaler Eingliederungsvorschriften verweigert; Willkürfreie Anwendung des kantonalen Prozessrechts (Art. 38 Abs. 2 BauR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.