Gesetzesartikel
Art. 56 SchKG – Grundsätze und Begriffe
2 Entscheide, in denen Art. 56 SchKG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Kollokationsklage im Konkurs: Klagefrist wird durch COVID-19-Gerichtsferienverordnung verlängert, Art. 145 Abs. 1 ZPO ist anwendbar (Art. 250 Abs. 2 SchKG)
- Fristversäumnis bei betreibungsamtlicher Schätzung: Keine Anwendung von ZPO-Gerichtsferien und Belehrungspflicht (Art. 145 Abs. 3 ZPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.