Gesetzesartikel
Art. 56 NSV – Übergangsbestimmungen
2 Entscheide, in denen Art. 56 NSV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Autobahnraststätte leidet unter Strassenbau: Übermässige Immissionen bejaht, Entschädigungspflicht festgestellt, Sache zur Bemessung zurückgewiesen (Art. 679a ZGB)
- Autobahnraststätte leidet unter Strassenbau: Übermässige Immissionen begründen Enteignungsentschädigung, Sache zur Bemessung zurückgewiesen (Art. 679a ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.