Gesetzesartikel
Art. 56 BV – Beziehungen der Kantone mit dem Ausland
2 Entscheide, in denen Art. 56 BV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Beschwerdeführer beantragt nach Konkursschluss Nichtigkeitsfeststellung für Kollokation und Abtretung an deutsche Konkursverwaltung: Konkursschluss schliesst Kollokationsrüge aus, Abtretung ist wirksam wegen fortgeltender Konkursübereinkunft mit Bayern (Art. 22, 260, 268 SchKG)
- Dozent an interkantonalen Fachhochschule wird ordentlich gekündigt: Vertrauensverhältnis massiv gestört, Sperrfrist nach Art. 336c Abs. 1 lit. b OR eingehalten (Art. 336c Abs. 1 lit. b OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.