Gesetzesartikel
Art. 55 URG – Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten
2 Entscheide, in denen Art. 55 URG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Verwertungsgesellschaft SUISA irreführt Tarifnutzer mit Begleitschreiben zum 'Geschäft 344': unlautere Geschäftspraktik nach Art. 2 UWG festgestellt, Datenschutzvorwurf zurückgewiesen
- Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement klagt gegen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Akteneinsicht bei der Schiedskommission: BGÖ ist auf Tarifgenehmigungsverfahren mit Einigungstarif anwendbar (Art. 2 Abs. 1 lit. a und Art. 3 Abs. 1 lit. a BGÖ)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.