Gesetzesartikel
Art. 54 KVV – Voraussetzungen
2 Entscheide, in denen Art. 54 KVV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Laboratorium führt Analysen in klinischer Chemie, Hämatologie und medizinischer Mikrobiologie ohne Bewilligung durch: Rückforderung von 375'042 Franken für Leistungen an Krankenkassen zulässig (Art. 25 ATSG)
- Krankenkassen fordern Rückzahlung von über 1,3 Mio. Franken wegen Laboranalysen: Zulassung eines medizinischen Labors umfasst mehrere Fachgebiete, wenn Gesamtverantwortung durch mehrere fachlich qualifizierte Leitungsmitglieder sichergestellt ist (Art. 25 ATSG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.