Gesetzesartikel
Art. 54 EPÜ: Rechtsprechung und Entscheide
2 Entscheide, in denen Art. 54 EPÜ eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Beklagte bietet vor Patentanmeldung identisches Verbindungselement an und veröffentlicht es im Flyer: Vorbenützung zerstört Neuheit, Mitbenützungsrecht erübrigt sich (Art. 35 Abs. 1 PatG)
- Patentinhaberin bekämpft Nichtigkeitsurteil: Vorinstanz verkannte Ausführbarkeit des nächstliegenden Standes der Technik bei Fulvestrant-Formulierung (Art. 7 Abs. 2 PatG, Art. 54 Abs. 2 EPÜ, Art. 56 EPÜ)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.