Gesetzesartikel
Art. 52a RPV – Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 2. April 2014
2 Entscheide, in denen Art. 52a RPV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Naturschutzorganisation beantragt Aufnahme von Grundstücken in kantonales Naturinventar und Nichtigkeit von Quartierplänen: Keine Legitimation für allgemeines Inventarbegehren, Plananpassung nicht gerechtfertigt (Art. 21 Abs. 2 RPG)
- Gemeinde plant Ringkuhkampfarena und Markthalle als Speziallandwirtschaftszone: Keine kantonalen Vorgaben, Nutzung nicht landwirtschaftlich, Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 16a Abs. 3 RPG, Art. 29 BV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.