Gesetzesartikel
Art. 52 EPÜ: Rechtsprechung und Entscheide
2 Entscheide, in denen Art. 52 EPÜ eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Beklagte bietet vor Patentanmeldung identisches Verbindungselement an und veröffentlicht es im Flyer: Vorbenützung zerstört Neuheit, Mitbenützungsrecht erübrigt sich (Art. 35 Abs. 1 PatG)
- Patentinhaberin klagt auf Unterlassung wegen Verletzung eines Patents für animierte Lungendarstellung auf Beatmungsgerät: Technischer Charakter und erfinderische Tätigkeit bejaht, Beschwerde abgewiesen (Art. 52 EPÜ, Art. 56 EPÜ)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.