Gesetzesartikel
Art. 510 OR – Bürgschaft auf Zeit; Rücktritt
2 Entscheide, in denen Art. 510 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Bürgschaftsgarantie: Verwirkungsfrist durch irrtümliche Parteibezeichnung gewahrt, analoge Anwendung von Art. 139 OR
- Befristete Bürgschaft: Wechselbetreibung gegen Hauptschuldnerin wahrt Frist zur Rechtsverfolgung (Art. 510 Abs. 3 OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.