Gesetzesartikel
Art. 51 UVV – Zusammentreffen mit anderen Sozialversicherungsleistungen
2 Entscheide, in denen Art. 51 UVV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Unfallversicherer verlangt nachträgliche Anmeldung bei Invalidenversicherung und Kürzung der Rente wegen Verweigerung der psychiatrischen Begutachtung: Mitwirkungspflicht umfasst auch aktive Mitwirkung im IV-Verfahren (Art. 51 Abs. 2 UVV)
- Überentschädigungsberechnung: Arbeitslosentaggelder sind als Ersatzeinkommen anzurechnen (Art. 69 Abs. 2 ATSG; Art. 51 Abs. 3 UVV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.