Gesetzesartikel
Art. 50 StG: Rechtsprechung und Entscheide
2 Entscheide, in denen Art. 50 StG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Ehegatten verkaufen künftige Aktienanteile an Lizenzgesellschaft für Fr. 12,5 Mio.: Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit in Steuerperiode 2011 zuzurechnen (Art. 16 Abs. 1 DBG)
- Getrennt besteuerte Eltern mit gemeinsamer elterlicher Sorge und alternierender Obhut: Unterhaltsbeiträge nach Art. 45 Abs. 1 lit. c StG/SG schliessen Kinderabzug nach Art. 48 Abs. 1 lit. a al. 2 Satz 1 StG/SG aus (Art. 48 Abs. 1 lit. a al. 2 Satz 1 StG/SG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.