Gesetzesartikel
Art. 50 IVG – Zwangsvollstreckung und Verrechnung
3 Entscheide, in denen Art. 50 IVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Schuldner mit IV-, SUVA- und Ergänzungsleistungen beantragt Aufhebung der Pfändung der SUVA-Rente: Pfändung bleibt wirksam, da betreibungsrechtliches Existenzminimum gedeckt ist (Art. 92 Abs. 1 Ziff. 9a und Art. 93 Abs. 1 SchKG)
- Verrechnung von IV-Nachzahlung: AHV-Forderung des Ehemannes hat Vorrang vor ALV-Vorleistungsrückforderung (Art. 20 Abs. 2 AHVG)
- Verrechnung von AHV-Zusatzrenten mit IV-Nachzahlung: Existenzminimumsschranke bei sich ausschliessenden Leistungen nicht anwendbar (Art. 50 Abs. 2 IVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.