Gesetzesartikel
Art. 5 WG – Verbote im Zusammenhang mit Waffen, Waffenbestandteilen und Waffenzubehör
2 Entscheide, in denen Art. 5 WG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Besitzer eines Schmetterlingsmessers und eines Wurfsterns verurteilt wegen mehrfachen Vergehens gegen das Waffengesetz: Besitz strafbar, weil Erwerb und Einfuhr nicht rechtmässig erfolgten (Art. 12 WG)
- Sammler historischer Waffen verliert nach rechtskräftiger Sicherungseinziehung Anspruch auf Herausgabe: Verwaltungsbehörde ist an strafrechtliche Feststellungen gebunden (Art. 69 StGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.