Gesetzesartikel
Art. 5 SVG – Signale und Markierungen
2 Entscheide, in denen Art. 5 SVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Beschwerde gegen Verweigerung unentgeltlicher Rechtspflege im Führerausweisentziehungsverfahren: Aussichtslosigkeit festgestellt, da qualifizierte Atemalkoholkonzentration von 0,45 mg/l zweifelsfrei nachgewiesen (Art. 16c Abs. 2 lit. a SVG)
- Fahrzeugführerin überschreitet bezahlte Parkzeit auf staatlichem Parkplatz: Strafbarkeit nach kantonalem Übertretungsrecht verneint, da Areal öffentliche Strasse i.S.v. SVG (Art. 1 SVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.