Gesetzesartikel
Art. 5 RTVG – Jugendgefährdende Sendungen
2 Entscheide, in denen Art. 5 RTVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Wahlporträt eines amtierenden Staatsrats sechs Tage vor Urnengang: Verletzung des Sachgerechtigkeits- und Vielfaltsgebots, Beschwerde abgewiesen (Art. 3-5 RTVG)
- Nennung von ACS und TCS bei Verkehrsinformationen als zulässiges Sponsoring trotz FinöV-Abstimmung (Art. 18, 19 RTVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.