Gesetzesartikel
Art. 5 PA – Begriffe: Verfügungen
2 Entscheide, in denen Art. 5 PA eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Unternehmen bezahlt Verrechnungssteuer nach informeller Aufforderung: Rückvergütung möglich, da keine Verfügung im Sinn von Art. 5 Abs. 1 VwVG vorliegt (Art. 12 Abs. 1 VStV)
- IV-Stelle lehnt Zusatzfragen ab: Verfügung nötig, aber Beschwerde nur bei irreparablem Nachteil zulässig (Art. 46 Abs. 1 lit. a VwVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.