Gesetzesartikel
Art. 5 NSG – Grundsätze für die Ausgestaltung der Nationalstrassen
2 Entscheide, in denen Art. 5 NSG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Bauvorhaben mit weitreichendem Umbau eines Autobahnanschlusses und einer Hochbrücke erfordert bundesrechtliches Plangenehmigungsverfahren nach NSG und NSV (Art. 6, 21 Abs. 1, 26 Abs. 1 NSG; Art. 2, 30 NSV)
- WWF klagt gegen Plangenehmigung für drei Strassenabwasserbehandlungsanlagen auf Nationalstrasse St. Gallen: Keine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig, Standortwahl und Ersatzmassnahmen rechtmässig (Art. 26 Abs. 1 NSG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.