Gesetzesartikel
Art. 5 LRV – Verschärfte Emissionsbegrenzungen durch die Behörde
2 Entscheide, in denen Art. 5 LRV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Gemeinde Muttenz verbietet fossil-thermische Kraftwerke in Gewerbe- und Industriezonen zur Schadstoffreduktion in Wohnnähe: Verbot ist überwiegend raumplanerisch und bundesrechtlich zulässig (Art. 3 Abs. 3 lit. b RPG)
- Nachbarn und Gemeinde klagen gegen Baubewilligung für Biomasse-Heizkraftwerk: Keine besondere Betroffenheit und keine Verletzung der Raumplanungsvorschriften (Art. 40 Abs. 1 LSV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.