Gesetzesartikel
Art. 5 IFEG – Anerkennungsvoraussetzungen
2 Entscheide, in denen Art. 5 IFEG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Kanton streitet Erstattung von Pflegekosten: Kein Unterstützungswohnsitz durch fiktiven Zivilwohnsitz, Heimatkanton haftet (Art. 4, 15 ZUG; Art. 24 Abs. 2 ZGB)
- Assistenzbeitrag: Erhöhung auf 120 Std. wegen vier Hilflosigkeitsbereichen, aber Kürzung durch Werkstattaufenthalt (Art. 42sexies IVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.