Gesetzesartikel
Art. 5 ELG – Zusätzliche Voraussetzungen für Ausländerinnen und Ausländer
2 Entscheide, in denen Art. 5 ELG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Ergänzungsleistung: Mietzinsaufteilung für rentenberechtigtes Kind in Vergleichsrechnung und Festlegung auf Viertel (Art. 3a Abs. 4, 6, Art. 16c ELG/ELV)
- Ergänzungsleistungen: Mietzinsabzug bei gemeinsamer Wohnung mit Enkelin, Drittelanteil statt Hälfte (Art. 16c Abs. 2 ELV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.