Gesetzesartikel
Art. 5 BGBM – Öffentliche Beschaffungen
2 Entscheide, in denen Art. 5 BGBM eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Stadt Zürich verwendet Unterkriterium 'Plausibilität' bei Vergabe von Ingenieurleistungen: Bewertung von Stundenaufwand und Nachvollziehbarkeit zulässig, nicht Verstoß gegen Transparenzprinzip (Art. 13 lit. f IVöB)
- Beschwerdebefugnis bei Einladungsverfahren: Praktischer Nutzen durch neue Ausschreibung, Rechtsanwendung von Amtes wegen (Art. 89, 110 BGG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.