Gesetzesartikel
Art. 5 AVIV – Anrechenbarer Arbeitsausfall von teilweise Arbeitslosen
2 Entscheide, in denen Art. 5 AVIV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Tagesmutter auf Stundenlohn ohne garantiertes Pensum: Kein anrechenbarer Arbeitsausfall mangels Normalarbeitszeit wegen hoher Schwankungen (Art. 11 Abs. 1 AVIG)
- Versicherter Verdienst bei IV-Vorbescheid: Keine Bereinigung um früheres Teilzeitpensum, Anpassung nach Invaliditätsgrad (Art. 40b AVIV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.