Gesetzesartikel
Art. 4a UWG – Bestechen und sich bestechen lassen
2 Entscheide, in denen Art. 4a UWG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Oberstaatsanwaltschaft klagt gegen Freispruch wegen aktiver Privatbestechung und Urkundenfälschung: Vorinstanz verletzt Bundesrecht durch falsche Rechtsanwendung (Art. 251 Ziff. 1 StGB, Art. 4a Abs. 1 lit. a UWG, Art. 391 Abs. 2 StPO)
- FIFA-Funktionär aus Nicaragua wird an die USA ausgeliefert: Keine Strafbarkeitsbedingung durch fehlende Klage, keine willkürliche US-Zuständigkeit, Vorrangentscheid rechtmäßig (Art. 84 BGG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.