Gesetzesartikel
Art. 496 OR – Besonderheiten der einzelnen Bürgschaftsarten: Solidarbürgschaft
2 Entscheide, in denen Art. 496 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Solidarbürgschaft für Konkursforderung: Provisorische Rechtsöffnung zulässig trotz Ersteigerung des Grundstücks durch Gläubigerin im Spezialliquidationsverfahren (Art. 496 OR, Art. 82 SchKG)
- Geschäftsführer haftet persönlich und solidarisch für Mietforderungen der von ihm kontrollierten Gesellschaft: kumulative Schuldübernahme statt Bürgschaft (Art. 147 OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.