Gesetzesartikel
Art. 49 UVG – Auszahlung des Taggeldes
2 Entscheide, in denen Art. 49 UVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Arbeitgeberin verrechnet Unfalltaggelder mit eigenen Forderungen gegen verunfallten Arbeitnehmer: Rückforderung durch Suva zulässig, Verrechnung unzulässig (Art. 25 Abs. 1 Satz 1 ATSG)
- Versicherung zahlt Unfalltaggelder direkt an Versicherten statt an Arbeitgeber: Rückforderung wegen Subrogation nach Art. 19 Abs. 2 ATSG rechtens (Art. 19 Abs. 2 ATSG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.