Gesetzesartikel
Art. 48 UVV – Schuldhafte Herbeiführung des Unfalles
2 Entscheide, in denen Art. 48 UVV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Hinterlassenenrente nach Suizid verneint: Vollständige Urteilsunfähigkeit nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen (Art. 4 ATSG, Art. 6 Abs. 1 UVG, Art. 37 Abs. 1 UVG)
- Selbstschädigung durch Mischintoxikation: Kein Unfall wegen fehlender Plötzlichkeit bei mehrmaligem Substanzkonsum (Art. 4 ATSG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.