Gesetzesartikel
Art. 48 BVG – Grundsätze
2 Entscheide, in denen Art. 48 BVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Stiftung klagt gegen Bund wegen mangelhafter Aufsicht: Verwirkung des Staatshaftungsanspruchs verneint, da deliktisches Wissen der Stiftungsräte nicht zugerechnet wird (Art. 20 Abs. 1 VG)
- Chef der Vermögensverwaltung der BVK wegen Bestechung und ungetreuer Amtsführung verurteilt: Beamteneigenschaft bestätigt (Art. 110 Abs. 3 StGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.