Gesetzesartikel
Art. 47 VwVG – Beschwerdeinstanz
2 Entscheide, in denen Art. 47 VwVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Lebendspender verlangt Erwerbsausfallentschädigung von Krankenkasse der Empfängerin: Anspruch nach Transplantationsgesetz ist öffentlich-rechtlich, nicht krankenversicherungsrechtlich (Art. 14 Abs. 2 lit. b Transplantationsgesetz)
- Steuerpflichtiger verkauft landwirtschaftliche Grundstücke ohne Bewilligung nach bäuerlichem Bodenrecht: Anspruch auf steuerliches Privileg für Grundstückgewinnsteuer wird wegen Rechtsmissbrauchs verneint (Art. 2 Abs. 2 lit. c BGBB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.