Gesetzesartikel
Art. 47 IVG – Auszahlung der Taggelder und Renten
2 Entscheide, in denen Art. 47 IVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- IV-Taggeldbemessung: Theoretischer Kaderaufstieg ohne Nachweis unbeachtlich, Indexierung nach Nominallohnindex (Art. 21 Abs. 3 IVV)
- Invalidenrente am ersten Werktag gefordert: Verordnung erlaubt Zahlung bis zum 20., kein Verstoss gegen Vorschussprinzip (Art. 44 Abs. 1 AHVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.