Gesetzesartikel
Art. 47 BVV: Rechtsprechung und Entscheide
2 Entscheide, in denen Art. 47 BVV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Versicherter beansprucht zusätzliche Austrittsleistung für Beiträge an Pensionskasse: Kein Anspruch, da Beiträge keine versicherten Leistungen sind und Überbrückungsrenten nicht kapitalgedeckt (Art. 17 Abs. 2 lit. c FZG)
- Pensionskasse verzichtet bei Teilliquidation auf Rückstellung: Contribution Agreement ersetzt keine Bilanzreserve, Beschwerde gutgeheissen (Art. 65 Abs. 1 BVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.