Gesetzesartikel
Art. 47 AVIG – Geltendmachung des Anspruchs
2 Entscheide, in denen Art. 47 AVIG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Unternehmen erhält Kurzarbeitsentschädigung trotz fehlender täglicher Arbeitszeitkontrolle: Rückforderung wegen Unkontrollierbarkeit des Arbeitsausfalls rechtmässig (Art. 31 Abs. 3 Bst. a AVIG)
- Arbeitgeber bestätigt bei Kontrolle fehlende Zeiterfassung für neun Mitarbeitende: Kurzarbeitsentschädigung wird zurückgefordert, weil Arbeitsausfall nicht kontrollierbar (Art. 31 Abs. 3 lit. a AVIG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.