Gesetzesartikel
Art. 47 ATSG – Akteneinsicht
2 Entscheide, in denen Art. 47 ATSG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Grenzgänger mit Anpassungsstörung und Karpaltunnelsyndrom: Invaliditätsgrad nicht schlüssig beurteilt, Rückweisung zur interdisziplinären Begutachtung (Art. 8 ATSG)
- Tochter verlangt AHV-Akten verstorbener Eltern für Erbstreit: Einsicht verweigert, Weg über Zivilgericht offen (Art. 50a AHVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.