Gesetzesartikel
Art. 462 ZGB – Überlebende Ehegatten und überlebende eingetragene Partnerinnen oder Partner
4 Entscheide, in denen Art. 462 ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Ehefrau klagt auf Ungültigkeit eines Testaments, weil Pflichtteile für Stiefkinder fehlen: Rechtswahl zugunsten deutschen Erbrechts macht schweizerisches Recht unanwendbar, Sache wird zurückverwiesen (Art. 92 Abs. 1 IPRG)
- Überlebende Ehefrau deklariert nach Tod des Ehemanns nur die Hälfte des Gewinns aus dessen Einzelfirma: Nachsteuer unwirksam, weil Firmenvermögen Eigengut und keine dingliche Mitberechtigung aus Güterrecht besteht (Art. 151 DBG)
- Ersatznacherben klagen auf Auslieferung der Nacherbschaft: Vorerbin hatte Erbschaft nicht als Sondervermögen ausgeschieden, Vermögen vollständig versilbert und verteilt, Auslieferungspflicht daher in Geld zu erfüllen (Art. 488 ff. ZGB)
- Ehegatte einer verstorbenen Geschädigten kann sich allein als Privatkläger im Strafverfahren konstituieren: Rechtsnachfolge nach Art. 121 Abs. 1 StPO umfasst auch den Strafpunkt (Art. 121 Abs. 1 StPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.